Die Prinz-von-Asturien-Preise dienen der Auszeichnung wissenschaftlicher, technischer, kultureller, sozialer und humaner Arbeiten von Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen auf internationaler Ebene und werden in acht Sparten verliehen: Kunst, Literautur, Sozialwissenschaften, Kommunikation und Humanwissenschaften, Wissenschaftliche und Technische Forschung, Internationale Zusammenarbeit, Eintracht und Sport.
Die Kandidaturenvorschläge sollen von höchster Vorbildlichkeit sein, und das Werk oder der Beitrag der Kandidaten in den einzelnen Sparten muss über international anerkannte Tragweite verfügen.
Gegenstand dieser Satzung ist die Festlegung der Grundlagen für die Einreichung von Kandidaturen und der Richtlinien zur Bildung und Arbeitsweise der acht, mit der Verleihung der Prinz-von-Asturien-Preise 2012 beauftragten Auswahlgremien.
2012 werden die Preise in folgenden acht Sparten verliehen:
- Prinz-von-Asturien-Preis für Kunst: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, deren Arbeit im Bereich der Filmkunst, Theater, Tanzkunst, Musik, Fotografie, Malerei, Bildhauerei, Architektur und sonstiger künstlerischer Ausdrucksformen einen herausragenden Beitrag zum Weltkulturerbe darstellt.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Literatur: An Personen oder Arbeitsgemeinschaften, deren schriftstellerische Arbeit einen herausragenden Beitrag zur Weltliteratur darstellt.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Sozialwissenschaften: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, deren schöpferische Arbeit oder Forschungstätigkeit auf den Gebieten Geschichte, Recht, Sprachwissenschaft, Pädagogik, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, Ethik, Philosophie, Geographie, Wirtschaft, Demografie und Anthropologie, einschließlich der entsprechenden Disziplinen dieser Wissenschaftsbereiche, einen herausragenden Beitrag zum Wohl der Menschheit darstellt.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Kommunikation und Humanwissenschaften: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, deren schöpferische Arbeit oder Forschungstätigkeit im Bereich humanistischer Tätigkeiten und in Verbindung mit den Medien, im Rahmen der beide Wissenschaften umfassenden Disziplinen, einen herausragenden Beitrag zur Weltkultur darstellt.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Wissenschaftliche und Technische Forschung: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, deren Entdeckungen, Erfindungen und/oder Forschungsarbeiten einen herausragenden Beitrag zum Fortschritt und Wohl der Menschheit in den Bereichen Mathematik, Astronomie und Astrophysik, Physik, Chemie, Bio-, Medizin-, Geo-, und Raumwissenschaften sowie den technischen Wissenschaften, einschließlich der entsprechenden Disziplinen dieser Wissenschaftsbereiche und den damit verbundenen Techniken, darstellen.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Internationale Zusammenarbeit: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, deren humanitäre Arbeit in Bereichen wie öffentliche Gesundheit, Universalität der Bildung, Umweltschutz, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung u.a. einen herausragenden Beitrag auf internationaler Ebene darstellt.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Eintracht: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, deren Arbeit auf außerordentliche Weise zur Förderung des Friedens, der Verteidigung der Menschenrechte, von Freiheit und Solidarität sowie zum Schutz des Weltkulturerbes und im Allgemeinen zum Fortschritt der Menschheit beiträgt.
- Prinz-von-Asturien-Preis für Sport: An Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen, die neben der Vorbildlichkeit ihrer Laufbahn mit ihren Anstrengungen auf außerordentliche Weise zur Vervollkommnung, Pflege, Förderung oder Verbreitung des Sports beigetragen haben.
1. Jeder Prinz-von-Asturien-Preis ist mit einem Diplom, einem Abzeichen, einer Skulptur von Joan Miró – dem repräsentativem Symbol der Auszeichnung – und einem Geldbetrag in Höhe von 50.000 Euro ausgestattet.
2. Bei einer Preisteilung erhält jeder der Preisträger den anteiligen Betrag.
1. Kandidaturen können in den einzelnen Sparten der Prinz-von-Asturien-Preise vorgeschlagen werden von:
a. Früheren Preisträgern
b. Persönlichkeiten und Institutionen auf Einladung der Stiftung
c. Spanischen Botschaften
d. Diplomatischen Vertretungen in Spanien
e. Mitgliedern der acht Jurys, ausgenommen hiervon sind jedoch Vorschläge in der Sparte, in der sie zu den Juroren zählen.
f. Angesehenen Persönlichkeiten und Institutionen
2. Die vorgeschlagenen Kandidaturen haben unter ihren Verdiensten den Nachweis für den Besitz höchster Vorbildlichkeit und internationaler Tragweite ihres Werks zu erbringen.
3. Kandidaturen, die nicht die in den Punkten 5 und 6 des Artikels 5 dieser Satzung aufgeführten formellen Erfordernisse oder die Abgabefrist erfüllen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Des Weiteren sind folgende Kandidaturen für die Prinz-von-Asturien-Preise von der Teilnahme ausgeschlossen:
- Posthume Verleihung
- Inhaber hoher spanischer Staatsämter
- Spanische und ausländische Staats- und/oder Regierungschefs
- Spanische und ausländische hohe Regierungsangestellte
- Mitglieder des Stiftungsrats der Prinz-von-Asturien-Stiftung
- Personen, die in den letzten drei Jahren vor dem Kandidaturenvorschlag dem Stiftungsrat der Prinz-von-Asturien-Stiftung angehört haben
- Personen, die in den letzten drei Jahren vor dem Kandidaturenvorschlag einem der Auswahlgremien der Prinz-von-Asturien-Preise angehört haben
- Eigenkandidaturen
- Personen, die eine Preisverleihung für von ihnen vertretene Organisationen oder Institutionen beantragen
1. Die Kandidaturenvorschläge sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden: fpa@fpa.es. Sie können auch mit gewöhnlicher Post oder auf der Geschäftsstelle der Stiftung (General Yagüe, 2 - 33004 Oviedo – Asturien – Spanien) abgegeben werden.
2. Die Kandidaturenvorschläge sind auf dem offiziellen Vordruck mit möglichst detaillierten Angaben einzureichen. Wird dieser Vordruck nicht verwendet, gilt auch ein Schreiben als gültig, sofern darin deutlich die außerordentlichen Verdienste der Kandidatur und ihre internationale Tragweite gemäß den Bestimungen dieser Satzung dargelegt werden.
3. Der Kandidatur können auch entsprechende Unterlagen zum Nachweis ihrer Verdienste, wichtige Angaben und ergänzende Informationen sowie sonstige begründete Unterstützungen und Fürsprachen beigefügt werden. Auch die Einsendung audiovisuellen Materials zur Unterstützung der Kandidatur ist gestattet.
4. Die Abgabefrist für Kandidaturen endet am 15. März 2012.
5. Ausgenommen von dieser Frist sind:
a. Die Kandidaturen für die Prinz-von-Asturien-Preise für Sport und Eintracht, deren Abgabefrist am 19. Juli 2012 endet.
b. Die von den Mitgliedern der verschiedenen Auswahlgremien gemäß Artikel 4, Punkt 1 dieser Satzung vorgeschlagenen Kandidaturen, deren Abgabefrist drei Tage vor dem festgelegten Termin für den Zusammentritt der entsprechenden Jury endet.
6. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesendet und es findet kein Schriftwechsel hierzu statt.
1. Die Verleihung der Prinz-von-Asturien-Preise erfolgt durch eine jeweilige, von der Stiftung ernannte Jury in den acht verschiedenen Sparten.
2. Jede Jury verfügt über einen Vorsitzenden und einen Schriftführer.
3. Der Vorsitzende wird von jeder Jury aus dem Kreis ihrer Mitglieder gewählt. Der Schriftführer, mit Sitz und Stimme, wird von der Stiftung ernannt.
4. Der Vorsitzende organisiert und leitet die Beratungen und die ggf. durchzuführenden Abstimmungen. Der Schriftführer wacht über die Einhaltung vorliegender Satzung.
5. In der ersten Sitzung wird die Jury vom Schriftführer für beschlussfähig erklärt. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Vorsitzenden.
6. Zur Teilnahme an den Abstimmungen ist es erforderlich, dass die Juroren bei den Beratungen ab dem ersten Zusammentritt der Jury anwesend sind.
7. Nach dem Zusammentritt der Jury werden die Sitzungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten.
8. Am zweiten Sitzungstag erfolgt die Bekanntgabe der Entscheidung in öffentlicher Verlesung des Verleihungsprotokolls durch den Vorsitzenden der entsprechenden Jury.
1. Die Beratungen der Jurys sind geheim.
2. Im Verlauf der Beratungen kann die Jury nicht aus zwei oder mehr Kandidaturen eine Gemeinschaftskandidatur bilden. Ebenso wenig ist es möglich, durch die Zusammenlegung von Kandidaten aus verschiedenen Kandidaturen einen neuen Kandidaturenvorschlag vorzulegen.
3. Die Stimme ist nicht übertragbar.
4. Das Abstimmungsverfahren ist so festgelegt, dass bis zum letzten Wahldurchgang die sukzessive Wahl der von der Mehrheit der Juroren bevorzugten Kandidaten erfolgt. Hierfür hat die Stimmabgabe stets in positivem Sinn zu erfolgen.
5. Der Preis wird mit einfacher Stimmenmehrheit an eine einzige Kandidatur verliehen. Bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des Jury-Vorsitzenden.
1. Die offizielle Übergabefeier der Prinz-von-Asturien-Preise findet in Oviedo, (Asturien, Spanien) in der zweiten Oktoberhälfte statt.
2. Für den Empfang der Skulptur von Joan Miró, des Abzeichens und des Geldpreises ist die Teilnahme der Preisträger an der Übergabefeier erforderlich.
3. In den Tagen unmittelbar vor und nach der offiziellen Übergabefeier der Prinz-von-Asturien-Preise, nehmen die Preisträger auf Gesuch an kulturellen Aktivitäten und sonstigen von der Stiftung durchgeführten Veranstaltungen teil.