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Prinzessin-von-Asturien-Stiftung

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Verordnung  

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AUSSCHREIBUNG

Die Stiftung ist eine gemeinnützige private Einrichtung, deren Ziel es ist, die zum Welterbe gehörenden wissenschaftlichen, kulturellen und humanistischen Werte zu würdigen und zu fördern sowie die Verbundenheit des Fürstentums Asturien mit dem Thronfolger-Titel der spanischen Krone zu festigen.

Seine Majestät der König Felipe VI. war seit ihrer Gründung im Jahr 1980 Ehrenvorsitzender der Stiftung. Seit dessen Ausrufung zum König von Spanien am 19. Juni 2014 hat Ihre Königliche Hoheit Leonor de Borbón y Ortiz Prinzessin von Asturien den Ehrenvorsitz dieser Einrichtung inne, die alljährlich die Prinzessin-von-Asturien-Preise ausschreibt.

Diese dienen der Auszeichnung wissenschaftlicher, technischer, kultureller, sozialer und humanitärer Arbeiten von Personen, Institutionen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionsgruppen auf internationaler Ebene und werden in acht Sparten verliehen: Künste, Sozialwissenschaften, Kommunikation und Humanwissenschaften, Eintracht, Internationale Zusammenarbeit, Sport, Wissenschaftliche und Technische Forschung sowie Literatur. Die Preisverleihung findet jedes Jahr im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Oviedo im Theater Campoamor statt.

Die Prinzessin-von-Asturien-Stiftung gibt hiermit die Ausschreibung der Prinzessin-von-Asturien-Preise 2023 bekannt, die durch die nachfolgende, vom Stiftungsrat verabschiedete Verordnung geregelt wird.

VERORDNUNG

Die Prinzessin-von-Asturien-Preise werden von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung ausgeschrieben.

Die Prinzessin-von-Asturien-Preise werden an diejenigen Personen und/oder Einrichtungen verliehen, die mit ihrer Arbeit und ihren Verdiensten auf wissenschaftlichem, technischem, kulturellem, sozialem und humanitärem Gebiet in außergewöhnlicher und beispielhafter Weise zum Fortschritt und sozialen Wohlergehen beitragen.

Darüber hinaus sollte die Wirkung dieser Arbeit immer in ihrer breitesten Dimension betrachtet werden, was bedeutet, dass ihre Beiträge international verbreitet und/oder bekannt sind, dass sie eine lange Erfolgsbilanz aufweisen und dass ihre Eignung folglich unbestreitbar ist.

ARTIKEL 1.- SPARTEN

  • Prinzessin-von-Asturien-Preis der Künste: für die Arbeit und Erneuerung in Film, Theater, Tanz, Musik, Fotografie, Malerei, Bildhauerei, Architektur und anderen künstlerischen Ausdrucksformen.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für Sozialwissenschaften: für kreative Arbeiten und/oder Forschung in Geschichte, Recht, Sprachwissenschaft, Pädagogik, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, Ethik, Philosophie, Geografie, Wirtschaft, Demografie und Anthropologie sowie in den einzelnen Disziplinen dieser Wissenschaftsbereiche.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für Kommunikation und Humanwissenschafte: für die Arbeit zur Pflege und Vervollkommnung der Wissenschaften und Disziplinen, die als humanistisch angesehen werden, sowie Arbeit im Zusammenhang mit sozialen Medien in all ihren Ausprägungen.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für Eintracht: für die Verteidigung und Verbreitung der Menschenrechte, für die Förderung und den Schutz des Friedens, der Freiheit, der Solidarität und des Welterbes und ganz allgemein für den Fortschritt der Menschheit.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für Internationale Zusammenarbeit: für individuelle oder kollektive Arbeiten mit einem oder mehreren Partnern zur Entwicklung und Förderung der öffentlichen Gesundheit, zur Universalisierung der Bildung, zum Umweltschutz sowie zum wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Fortschritt der Völker.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für Sport: für sportliche Laufbahnen, die durch die Förderung, Weiterentwicklung und Optimierung ihres Sports sowie durch die Solidarität und das Engagement zu einem Vorbild für das geworden sind, was der Sport zum Wohl der Menschen beitragen kann.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für wissenschaftliche und technische Forschung: für die Durchführung und das Voranbringen der Forschung, für Entdeckungen und/oder Erfindungen in den Bereichen Mathematik, Astronomie und Astrophysik, Physik, Chemie, Biowissenschaften, Medizin, Geowissenschaften, Weltraumforschung und Technologien sowie in den dazugehörigen Disziplinen und ihren Techniken.
  • Prinzessin-von-Asturien-Preis für Literatur: für das Schaffen literarischer Werke und Weiterentwickeln der Literatur in allen Gattungen.

ARTIKEL 2.- DOTIERUNG

Jeder Prinzessin-von-Asturien-Preis ist dotiert mit:

  • einer Skulptur von Joan Miró (Sinnbild der Prinzessin-von-Asturien-Preise).
  • einer Urkunde.
  • einer Ansteckbrosche und.
  • 50.000 € Preisgeld. Bei einer Preisteilung wird dieser Betrag zu gleichen Teilen unter den Preisträgern aufgeteilt.

ARTIKEL 3.- KANDIDATUREN

Vorschlag einreichen

Kandidaturen können eingereicht werden von:

  • früheren Preisträgern,
  • Mitgliedern der acht in diesem Jahr beauftragten Jurys, solange die Kandidaturen nicht für die Sparte der jeweiligen Jurymitgliedschaft vorgeschlagen werden,
  • spanischen Botschaften,
  • diplomatischen Vertretungen in Spanien,
  • angesehenen Persönlichkeiten und namhaften Institutionen und von
  • anderen Persönlichkeiten und Institutionen auf Einladung der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung.

Zulassung

Folgende Kandidaturen sind in jedem Fall von der Teilnahme ausgeschlossen:

  • posthum vorgeschlagene Kandidaten,
  • spanische und ausländische Staatsoberhäupter und/oder Regierungschefs,
  • hochrangige Institutionen des spanischen Staates und ausländischer Staaten oder von ihnen abhängige Einrichtungen
  • Inhaber hoher Staatsämter Spaniens oder anderer Staaten, hohe Amtsträger spanischer oder ausländischer Regierungen und/oder Amtsträger mit Rang eines Staatschefs,
  • aktuelle Stiftungsratsmitglieder oder solche, die es in den letzten drei Jahren vor dem Kandidaturenvorschlag waren,
  • Jurys oder Personen, die in den letzten drei Jahren vor dem Kandidaturenvorschlag diesem Auswahlgremien angehörten,
  • Eigenkandidaturen von Personen, Organisationen oder Institutionen für sich selbst oder die von ihnen vertretenen Einrichtungen.

In letzter Instanz obliegt es in jedem Fall und unanfechtbar der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung zu bewerten, ob die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungskriterien erfüllt werden und die Kandidaturen dementsprechend geeignet sind.

Form und Fristen für die Einreichung

  1. Die Einreichung der Kandidatur erfordert das Ausfüllen und Unterzeichnen des offiziellen Formulars, das Sie über die Website der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung (www.fpa.es) erhalten, sobald Sie sich sich mit einem Benutzernamen und einem Passwort registriert haben. Der Antrag kann zusammen mit etwaigen zusätzlichen Informationen über die folgenden Kanäle eingereicht werden.
    Sie können das offizielle Formular auch folgendermaßen einreichen:

    • per Online-Plattform der Stiftung.
    • per Email an oder.
    • an die Postanschrift: Fundación Princesa de Asturias, c/ Plácido Arango Arias 2, E-33004 Oviedo, Fürstentum Asturien (Spanien).
  2. Die Abgabefrist für Kandidaturen endet am Donnerstag, den 2. März 2023 (bis 23:59 Uhr, spanische Zeit, GMT+1).

Frühere Preisträger und/oder Jurymitglieder können gemäß den Bestimmungen in Artikel 3, Absatz „Kandidatur einreichen“ dieser Verordnung ihre Kandidaturenvorschläge bis sechs Kalendertage vor der Konstituierung der entsprechenden Jury einreichen. Dieser Termin wird auf der Website der Stiftung (www.fpa.es) bekannt gegeben.

Unterstützungsschreiben

Dem offiziellen Vordruck können Unterlagen, Literaturangaben und audiovisuelles Material in beliebiger Anzahl zum Nachweis der Verdienste der jeweiligen Kandidatur beigefügt werden.

Ebenso können Unterstützungsschreiben und Fürsprachen eingereicht werden. Die Frist für besagte Unterstützungsschreiben ist der 22. März 2023 (bis 23:59 Uhr, spanische Zeit, GMT+1).

Bei Nominierungen, die von Preisträgern oder Jurys eingereicht werden, läuft diese Frist bis 6 Kalendertage vor dem Datum der Konstituierung der Jury für die Kategorie, für die sie eingereicht wurden. Dieses Datum wird auf der Webseite der Stiftung angekündigt (www.fpa.es).

Diese Schreiben richten sich:

  • per E-Mail an Bitte schreiben Sie im Betreff, welche Kandidatur Sie unterstützen oder.
  • per Post an folgende Adresse: Fundación Princesa de Asturias, c/ Plácido Arango Arias, 2, E-33004 Oviedo, Fürstentum Asturien (Spanien)..

Die Prinzessin-von-Asturien-Stiftung führt keinen Schriftverkehr zu eingegangenen Unterlagen und sendet diese auch nicht zurück.

ARTIKEL 4.- VERLEIHUNG DER PRINZESSIN-VON-ASTURIEN-PREISE

Die Verleihung der Prinzessin-von-Asturien-Preise findet normalerweise in der zweiten Oktoberhälfte in Oviedo (Fürstentum Asturien, Spanien) statt.

Mit der Annahme des Preises verpflichten sich die Preisträger zur Teilnahme an Aktivitäten und Veranstaltungen, die von der Stiftung in den Tagen unmittelbar vor und nach der Preisverleihung organisiert werden.

Preisträger, die nicht an der Preisverleihungszeremonie teilnehmen, erhalten nur die Urkunde.

ARTIKEL 5.- JURYS

Ernennung und Konstituierung der Jurys

Die Jurys, je eine pro Sparte, werden jährlich von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung nach den von ihrem Stiftungsrat genehmigten Kriterien ernannt. Die Jurymitglieder dürfen weder ein hohes Amt in der spanischen Regierung ausüben, noch einer hohen staatlichen Institution irgendeines anderen Landes angehören.

Jede Jury verfügt über einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Beide haben Sitz und Stimme und werden von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung ernannt.

Der Vorsitzende organisiert und leitet die Beratungen und die Abstimmungen. Der Schriftführer wacht über die Einhaltung der Verordnung.

Die Sitzungen der Jury erfolgen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Am zweiten Sitzungstag wird die Entscheidung in öffentlicher Verlesung des Verleihungsprotokolls, gewöhnlich durch den Vorsitzenden der Jury, bekanntgegeben.

Verhaltensrichtlinien

Die Jurymitglieder sind verpflichtet, sich an die Verhaltensrichtlinien der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung zu halten, welche das Engagement der Institution für ethisches Verhalten in ihrer gesamten Aktivität zum Ausdruck bringen.

Beratungen

Zur Teilnahme an den Abstimmungen müssen die Juroren von Anfang an bei allen Beratungen anwesend sein, bis zur abschließenden Abstimmung.

Die Kandidaturenlisten für die einzelnen Prinzessin-von-Asturien-Preise und die Beratungen der Jurys sind geheim.

Die Jurys müssen jederzeit unabhängig, unparteilich und gewissenhaft vorgehen. Die Stimme ist nicht übertragbar.

Eingereichte Kandidaturen dürfen nicht modifiziert werden.

Die Stimmabgabe hat stets in positivem Sinn zu erfolgen, wobei bis zum Ende immer wieder die sukzessive Wahl der von der Mehrheit der Juroren bevorzugten Kandidaten vorangebracht wird.

Der Preis wird durch Mehrheitsbeschluss an eine einzige Kandidatur verliehen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Juryvorsitzenden den Ausschlag.

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