Ernennung und Konstituierung der Jurys
Die Jurys, je eine pro Sparte, werden jährlich von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung nach den von ihrem Stiftungsrat genehmigten Kriterien ernannt. Die Jurymitglieder dürfen weder ein hohes Amt in der spanischen Regierung ausüben, noch einer hohen staatlichen Institution irgendeines anderen Landes angehören.
Jede Jury verfügt über einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Beide haben Sitz und Stimme und werden von der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung ernannt.
Der Vorsitzende organisiert und leitet die Beratungen und die Abstimmungen. Der Schriftführer wacht über die Einhaltung der Verordnung.
Die Sitzungen der Jury erfolgen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Am zweiten Sitzungstag wird die Entscheidung in öffentlicher Verlesung des Verleihungsprotokolls, gewöhnlich durch den Vorsitzenden der Jury, bekanntgegeben.
Verhaltensrichtlinien
Die Jurymitglieder sind verpflichtet, sich an die Verhaltensrichtlinien der Prinzessin-von-Asturien-Stiftung zu halten, welche das Engagement der Institution für ethisches Verhalten in ihrer gesamten Aktivität zum Ausdruck bringen.
Beratungen
Zur Teilnahme an den Abstimmungen müssen die Juroren von Anfang an bei allen Beratungen anwesend sein, bis zur abschließenden Abstimmung.
Die Kandidaturenlisten für die einzelnen Prinzessin-von-Asturien-Preise und die Beratungen der Jurys sind geheim.
Die Jurys müssen jederzeit unabhängig, unparteilich und gewissenhaft vorgehen.
Die Stimme ist nicht übertragbar.
Eingereichte Kandidaturen dürfen nicht modifiziert werden.
Die Stimmabgabe hat stets in positivem Sinn zu erfolgen, wobei bis zum Ende immer wieder die sukzessive Wahl der von der Mehrheit der Juroren bevorzugten Kandidaten vorangebracht wird.
Der Preis wird durch Mehrheitsbeschluss an eine einzige Kandidatur verliehen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Juryvorsitzenden den Ausschlag.